Liebe Eltern,

sicherlich haben Sie die Unsicherheiten bezüglich der Durchführung von Klassenfahrten mit verfolgt. Heute ist der geänderte Erlass dazu erschienen, der ab dem 13.09.2021 gültig ist, immer unter dem Vorbehalt der pandemischen Entwicklung und der Regelungen durch das Land bzw. des Gesundheitsamts im Zielgebiet, unabhängig vom sieben-Tage Inzidenzwert. 

 

Im Anhang schicke ich Ihnen den Erlass mit und fasse ihn kurz zusammen:

Welche Fahrten sind erlaubt, welche nicht?

  • grundsätzlich sind eintägige Fahrten ins Ausland erlaubt; mehrtägige bis Ende des ersten Halbjahres nicht.
  • Schüleraustauschfahrten ins Ausland sind grundsätzlich zu vermeiden
    - Ausnahme: es ist ein Abschluss daran gebunden
  • Auslandspraktika können stattfinden
  • ein- und mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands sind grundsätzlich erlaubt

Vor der Klassenfahrt informieren Sie die Klassenleitungen über:

  • die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Zielgebiets
  • die Hygienevorgaben und Regelungen für
    die Unterkunft
    - d
    as jeweilige Beförderungsmittel
    - d
    ie geplanten gemeinsamen Aktivitäten

Während der Fahrt gelten folgende Schnelltestvorschriften:

  • die erste Testung findet VOR Reiseantritt statt
  • Das Klassenteam nimmt die Testskits in ausreichender Anzahl mit.
  • die gleichen verbindlichen Testregelungen wie im Präsenzunterricht
  • ALLERDINGS…..:
    - wird dringend empfohlen, bei mehrtägigen Fahrten jeden zweiten Tag zu testen
    - auf gemeinsamen Wunsch: auch täglich

Bei positiver Testung:

  • betroffene*r Schüler*in ist von der Reisegruppe zu trennen
  • Information an die Eltern - die Schulleitung - das örtlich zuständige Gesundheitsamt
  • Durchführung eines PCR-Test wird veranlasst
    - falls positiver PCR-Test: das Kind muss die Fahrt leider abbrechen
    - Erziehungsberechtigte holen das Kind ab, daher VOR der Fahrt schriftliche Zustimmung der Eltern, dass…
       + .
    .. die Erziehungsberechtigten das Kind abholen werden
       + 
    … die Erziehungsberechtigten für alle zusätzlich entstandenen Kosten in diesem Zusammenhang aufkommen werden
  • alle anderen Schüler*innen testen dann täglich bis zur Heimfahrt
  • tragen im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten medizinische Masken

  • Bei Bedarf:
    - erhält das örtliche Gesundheitsamt von der Klassenleitung eine Liste mit den personenbezogenen Daten
    ggf. veranlasst das örtliche Gesundheitsamt noch weitere Regelungen

Nach der Fahrt mit mindestens einer Übernachtung:

  • ab dem Tag der Rückkehr zwei Wochen lang an drei Tagen in der Schule testen (Montag, Mittwoch, Freitag)
  • für vollständig gegen COVID-19 Geimpfte oder Genesene entfällt die Testpflicht. Ihre Teilnahme an den Testungen wird jedoch empfohlen.

 

Auch wenn die Klassenfahrten wieder mit zusätzlich organisatorischem Aufwand verbunden sind so freuen wir uns sehr, dass sie nach jetzigem Stand stattfinden können. Hoffen wir, dass es so bleibt.

Genießen Sie das wunderbare Wetter und herzliche Grüße

 

Susanne Frye

(Schulleiterin)