Informationen zum Hygieneplan 6.0, veröffentlicht am 28.09.2020, gültig ab Montag, 19.10.2020

Frankfurt, 07.10.2020

Liebe Eltern,  wie angekündigt möchte ich Ihnen die wesentlichen Änderungen des ab Montag, 19.10.2020 geltenden Hygieneplans 6.0 mitteilen. Er ersetzt den Hygieneplan 5.0 vom 12.08.2020. Im Wesentlichen ändert sich nicht viel. Die wenigen Änderungen werden wir im Hygieneplan der IGS Nordend einarbeiten und auf der Homepage zur Einsicht einstellen.  

Ich werde auf Folgendes eingehen:

  • Leitfaden der IGS Nordend zur Kommunikations- und Rückmeldestruktur bei Distanzunterricht
  • Federführende Rolle des Gesundheitsamts und Zuständigkeiten
  • Hygienemaßnahmen
  • Tragen einer Nasen- und Mund-Bedeckung (MNB) bzw. von Gesichtsvisieren oder Faceshields
  • Raumhygiene – Lüften
  • Reinigung
  • Attest für Schüler*innen mit Grunderkrankungen bzw. für Personen mit Grunderkrankungen, die im selben Haushalt wie die/der Schüler*in leben
  • Was ist, wenn Krankheitssymptome auftreten?
  • Schulische Veranstaltungen

 

Leitfaden der IGS Nordend zur Kommunikations- und Rückmeldestruktur bei Distanzunterricht

Am 30.09.2020 hat die Gesamtkonferenz den „Leitfaden der Schulgemeinde zur Kommunikations- und Rückmeldestruktur zur Absicherung wirkungsvoller Lernprozesse im Distanzunterricht“ abgestimmt. Dieser gilt ab sofort und wird nach den Herbstferien auf der Homepage einsehbar sein. In diesen wurden die von den Eltern vor den Sommerferien rückgemeldeten „Best Practice“ Beispiele genauso eingearbeitet wie die Rückmeldungen der Lehrer*innenteams und Schüler*innen. In diesem finden Sie – je nachdem, welche der vier Stufen seitens des Gesundheitsamts orientiert an der Entwicklung des Infektionsgeschehens ausgerufen wird - die jeweils angepasste schulische Unterrichtsorganisation, einhergehend mit der entsprechenden Kommunikations- und Rückmeldestruktur für Schüler*innen im Distanzunterricht. Dieser Leitfaden ist nicht in Stein gemeißelt, sondern wir werden ihn immer wieder anpassen müssen, sollten wir merken, dass an der ein oder anderen Stelle etwas nicht mehr passt. 

Federführende Rolle des Gesundheitsamts und Zuständigkeiten

Die nach wie vor sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin lokal, regional und landesweit zu beobachten. Je nach Ausmaß sind die Gesundheitsämter für die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen (z.B. (Teil-)Schließungen einer Schule, Quarantänemaßnahmen von Schüler*innen und/oder Lehrkräften) verantwortlich. Sie setzen sich mit dem Staatlichen Schulamt ins Benehmen und für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Schulleitung verantwortlich.  

Hygienemaßnahmen

  • Die bekannten Hygieneregeln gelten weiter; alle Räume sind zudem mit Papierhandtuchspendern und ausreichend Flüssigseife ausgestattet. 
  • In den Flurbereichen sowie in den Haupteingängen wurden Desinfektionsspender installiert, die regelmäßig befüllt werden. 

Dennoch habe ich diesbezüglich eine große Bitte an Sie

Das Desinfektionsmittel ist teuer, und wir haben nur eine geringe Erhöhung des Schulbudgets erhalten. Dort, wo es möglich ist, sollen sich die Kinder die Hände waschen und das Desinfektionsmittel nur ausnahmsweise benutzen. Dennoch brauchen wir es, damit externe Besucher*innen sich die Hände beim Betreten des Schulgebäudes desinfizieren können. Sie können uns aber unterstützen, indem Ihre Kinder selbst ein kleines Fläschchen mit Desinfektionsmittel im Ranzen mitbringen, um es bei Bedarf zu nutzen, wenn Händewaschen mal nicht möglich sein sollte. Ganz herzlichen Dank.

Tragen einer Nasen- und Mund-Bedeckung (MNB) bzw. von Gesichtsvisieren oder Faceshields

  • Das Tragen einer MNB ist PFLICHT für ALLE Personen (Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, schulisches Personal, Externe) sobald sie das Schulgelände betreten, d.h. direkt ab Eingang durch die Schultore! Diese Pflicht umfasst weiterhin ALLE Räume und Begegnungsflächen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Bitte seien auch Sie weiterhin Vorbild für die Kinder und Jugendlichen und tragen Sie bei uns eine MNB. Ganz herzlichen Dank.
  • Im Unterricht besteht die Pflicht nur, wenn das Gesundheitsamt bzw. übergeordnete städtische Behörden sowie ggf. das Hessische Kultusministerium dies anordnen.
    Dennoch möchten wir weiterhin die Schüler*innen bitten, auch während des Unterrichts die MNB bis zu den Weihnachtsferien zu tragen, da wir nicht davon ausgehen können, dass die Ansteckungsgefahr zum Winter hin sinkt.
    Selbstverständlich werden wir wieder – so, wie bisher - auf angemessene Masken- oder Erholungspausen achten. Wir bitten Sie, liebe Eltern, auch weiterhin um Ihre Unterstützung hierbei. Ganz herzlichen Dank dafür! 
  • Kann aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen eine MNB nicht getragen werden, so ist dies durch ein ärztliches Attest in Papierform und im Originalzu belegen und der Schulleitung vorzulegen. Die medizinische Begründung muss der Schule gegenüber nicht angegeben werden. Dies Atteste dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bestehen die Gründe danach weiter fort, so muss erneut ein Attestvorgelegt werden. Diese werden lediglich von der Schulleitung zur Kenntnis genommen und dürfen nicht in den Schüler*innenakten abgeheftet werden. 
  • Gesichtsvisiere und/oder Faceshields dürfen ersatzweise getragen werden, wird aber ausdrücklich seitens des HKMs nicht empfohlen, da diese nicht in gleichem Maße einer Ausbreitung von Viren entgegenwirken wie eine MNB.
  • Die Lehrkräfte der IGS Nordend haben sich dazu entschieden, auch während des Unterrichts eine MNB zu tragen. 

Raumhygiene - Lüften

  • Vor und nach dem Unterricht werden alle Räume ausreichend stoß- bzw. quergelüftet.
  • Während des Unterrichts werden wir alle 20 min eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von mindestens 5 min vornehmen. 

Da wir jeden Raum ausreichend lüften können, ist die Anschaffung von C02-Messgeräten derzeit (noch) nicht vorgesehen. Falls es nötig werden sollte, dann werden wir nach Rücksprache mit dem Schulträger solche anschaffen.

Durch das permanente Lüften wird ggf. nicht immer eine angenehme Raumtemperatur herrschen. Daher bitten wir Sie, Ihren Kindern entsprechende Kleidung mitzugeben. Auch die Pausen werden wir möglichst draußen verbringen, es sei denn die Witterungsverhältnisse lassen es nicht zu. Dann werden die Schüler*innen ihre Pausen im Jahrgangsbereich und in den Klassenräumen verbringen. 

Reinigung

Eine regelmäßige Reinigung der Oberflächen, Toiletten und des Bodens erfolgt wie bisher durch eine täglich anwesende Reinigungskraft während der gesamten Unterrichtszeit.

Attest für Schüler*innen mit Grunderkrankungen bzw. für Personen mit Grunder-krankungen, die im selben Haushalt wie die/der Schüler*in leben

  • Auch Schüler*innen mit einer vorbestehenden Grunderkrankung oder einer Immunschwäche, die bei einer Infektion mit Covid-19 einem schweren Krankheitsverlauf ausgesetzt sind unterliegen der Schulpflicht.
  • Wird dieses durch ein ärztliches Attest bestätigt, so gilt von nun an, dass sie grundsätzlich in der Schule am Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen teilnehmen, wenn entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen werden können.
  • Dazu kommen Sie bitte mit den Klassenleitungen ins Gespräch. Wir werden auf das Kind abgestimmte individuelle hygienische Maßnahmen mit Ihnen besprechen und versuchen, Sie umzusetzen. Diese können z. B. sein, ....
    - Abstandregelung auch im Unterricht einhalten
    -die betroffenen Schüler*innen kommen früher in die Schule und verlassen sie später als andere Schüler*innen
    -
    sie arbeiten zeitweise in kleineren Lerngruppen und/oder anderen Räumen
    -
    ....
  • Sollten die Maßnahmen nicht ausreichend sein, so kann die Befreiung vom Präsenzunterricht ausschließlich auf Wunsch der/des Betroffenen UND nach Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen. Dieses ist nur drei Monate gültig und der Schulleitung ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) vorzulegen. Danach erfolgt eine neue Bewertung der Situation.
  • Dann erhalten die betroffenen Schüler*in Distanzunterrichts. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.
  • Die Schule dokumentiert die Befreiung von der Präsenzpflicht.

Was ist, wenn Krankheitssymptome auftreten?

Schüler*innen dürfen den Präsenzunterricht nicht besuchen, wenn

  • sie selbst oder Haushaltsangehörige Symptome aufweisen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen könnten
  • Schüler*innen unter 12 Jahren, solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer Quarantäne unterliegen
  • weiter zu beachten ist Anlage 4, die diesem Brief beigefügt ist
  • sollten bei Schüler*innen Symptome in der Schule auftreten, so werden wir sie in einen gesonderten Raum bringen und die Erziehungsberechtigten informieren. 
  • Wir empfehlen dann den Eltern Kontakt mit dem Haus- und/oder Kinderarzt aufzunehmen oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst: Tel.: 116 117
  • Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung wird die Schulleitung sowohl bei einem Verdacht einer Erkrankung als auch beim Auftreten von COVID-19-Fällen das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt informieren.
  • Erst, wenn eine Bescheinigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, die bestätigt, dass die/der Schüler*in untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde, darf das Kind in den Präsenzunterricht zurückkehren. Bitte melden Sie  Verdachtsfälle bzw. Erkrankungen an Covid -19 unverzüglich der Schulleitung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Vielen Dank. 

Schulische Veranstaltungen

An allen schulischen Veranstaltungen wie Elternabenden, Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen, .... ist es Pflicht, eine MNB zu tragen und ein entsprechendes Hygienekonzept auszuarbeiten.  

 


Liebe Eltern, soweit die wesentlichen Veränderungen. Alles andere, was hier keine gesonderte Erwähnung fand, gilt weiterhin. Den vollumfänglichen Hygieneplan 6.0 können Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums einsehen. Dort finden Sie auch alle Anlagen.

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_6.0.pdf

Auch weiterhin können Sie sich an uns als Schulleitung wenden, sollten sich Fragen ergeben. Ihnen allen wünsche ich nochmals erholsame Ferien. Tanken Sie Kraft und Energie, damit wir in Ruhe und Gelassenheit unsere gute Zusammenarbeit fortführen und die Herausfor-derungen, die sich uns noch stellen werden, meistern........und das werden wir, davon bin ich überzeugt. 

Mit vereinten und sich gegenseitig stützenden Kräften schaffen wir auch das nächste Viertel bis zu den Weihnachtsferien. 

"Zusammenkommen ist ein Beginn,

Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein Erfolg.”    

Ganz herzliche Grüße         

Susanne Frye 

(Schulleiterin, IGS Nordend)

 

Dokument als pdf Download

 

Anlage 4 des Hessischen Kultusministeriums:

 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Hessische Kultusministerium
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
- Hinweise für Eltern und Personal -